Digitales Hinweisgebersystem
mit anwaltlichem Schutz
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AdvoWhistle auch für Ihr Unternehmen!
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern muss in Deutschland bis zum 17.12.2021 umgesetzt werden. Die EU-Vorgaben verpflichten
Unternehmen mit mehr
als 50 Beschäftigten
Öffentliche Einrichtungen, Behörden
mit mehr als 50 Beschäftigten
Kommunen mit mehr
als 10.000 Einwohnern
ein internes, anonymes und sicheres Hinweisgebersystem einzurichten, über das Hinweise auf Missstände kommuniziert werden können.
Die EU-Richtlinie macht konkrete Vorgaben, wie die Hinweisgebersysteme auszugestalten sind:
Das Unternehmen oder die öffentliche Einrichtung muss einen Meldekanal bei sich intern einrichten. Meldungen müssen schriftlich und mündlich möglich sein.
Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, muss geschützt sein.
Bestätigung über Meldungseingang an Hinweisgeber spätestens nach 7 Tagen
Prüfung der Stichhaltigkeit der Meldung
Meldestelle muss hinweisgebende Person um weitere Informationen ersuchen (fortlaufende Möglichkeit der anonymen Kommunikation muss sichergestellt sein)
Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen (z.B. interne Untersuchung, Abschluss des Verfahrens, Einschaltung von Behörden)
Spätestens nach drei Monaten Rückmeldung über eingeleitete Schritte
Die Person in Ihrem Unternehmen, die die Aufgabe der Meldestelle übernimmt, muss unabhängig sein, d.h. sie darf zwar neben dieser Aufgabe weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, ein Interessenkonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Ein Spagat, der in der Praxis schwierig umsetzbar ist. Außerdem besteht die Pflicht, die beauftragte Person regelmäßig zu schulen.
Mit AdvoWhistle erfüllen Sie die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie. Wir bieten ein organisationseigenes Hinweisgebersystem mit maximalem Schutz für Ihre Organisation, Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner.
Und noch mehr: Unsere Vertrauensanwälte führen die Kommunikation mit dem Hinweisgeber absolut vertraulich. Alle Melde- und Benachrichtigungspflichten werden von uns erledigt. Wenn sich aus der Prüfung ein relevanter Verstoß ergibt, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
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